Allgemeine Geschäftsbedingungen – Fit and Fight 38

Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind stets die aktuellen.

Für ältere Verträge gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Es ist technisch nicht machbar, sämtliche AGB hier zu hinterlegen.


Fit and Fight 38 UG – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 14.01.2026


1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mitgliedschaften der Fit and Fight 38 UG in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
1.2 Für Verträge, die vor Inkrafttreten neuer AGB geschlossen wurden, gelten die bei Vertragsschluss gültigen Bedingungen.



2. Anbieter / Kontakt / Mitgliederverwaltung
Fit and Fight 38 UG
Am Erzberg 5
38173 Sickte
E-Mail: service@fitandfight38.de
2.1 Die Mitgliederverwaltung erfolgt zentral über die oben genannte Anschrift.
2.2 Rechtserhebliche Erklärungen (z. B. Kündigungen, Stundungen, Vertragsänderungen) können in Textform erfolgen, z. B. per E-Mail an service@fitandfight38.de.
2.3 Zur eindeutigen Zuordnung soll die Erklärung mindestens enthalten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum oder Mitgliedsnummer, Adresse sowie den konkreten Wunsch (z. B. Kündigung zum nächstmöglichen Termin).



3. Sonderkündigungsrecht (Fair-Use) – 14 Tage nach Vertragsschluss
3.1 Innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsschluss besteht ein Sonderkündigungsrecht.
3.2 Wird von diesem Recht Gebrauch gemacht, endet die Mitgliedschaft zum Ende der zweiten vollen Mitgliedschaftswoche, gerechnet ab dem Vertragsstarttag.
3.3 Mitgliedschaftswoche bedeutet einen Zeitraum von 7 aufeinanderfolgenden Tagen, beginnend mit dem Vertragsstarttag.
3.4 Das Mitglied schuldet in diesem Fall die ersten zwei Wochenbeiträge sowie die einmaligen Investitions-/Startgebühren.
3.5 Diese Beträge werden nicht zurückerstattet. Eine anteilige Erstattung für bereits begonnene Wochen findet nicht statt.
3.6 Ein ggf. gesetzlich bestehendes Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatz/Onlineabschluss) bleibt hiervon unberührt.



4. Mitgliedschaftsarten und Leistungsumfang
4.1 Die Fit and Fight 38 UG bietet insbesondere folgende Mitgliedschaften an:
Basis 2026: Teilnahme an 1 Kurs pro Woche
Plus 2026: Teilnahme an 2 Kursen pro Woche
Unlimited 2026 – All Access: Unbegrenzte Teilnahme an allen angebotenen Kursen sowie Zugriff auf digitale Pro-Funktionen (u. a. Ziel- und Fortschrittsverfolgung, Trainingsplayer, Trainings- und Ernährungspläne, Trainingsplan-Erstellung, Geräteanbindung und weitere systemabhängige Funktionen)
Definition: Ein „Kurs“ im Sinne dieser AGB ist eine Trainingseinheit (eine einzelne, zeitlich abgegrenzte Trainingseinheit gemäß Kursplan).
4.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils abgeschlossenen Tarif sowie dem jeweils aktuellen Kursplan. Ein Anspruch auf Durchführung bestimmter Kurse, bestimmter Trainer oder fester Uhrzeiten besteht nicht.



5. Vertragsbeginn
5.1 Der Mitgliedschaftsbeginn ist der im Vertrag vereinbarte Starttermin (Vertragsstarttag).
5.2 Ab diesem Zeitpunkt besteht Anspruch auf Nutzung der vereinbarten Leistungen nach Maßgabe dieser AGB.



6. Vertragslaufzeit, Verlängerung, ordentliche Kündigung
6.1 Alle Mitgliedschaften haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
6.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende kündbar, sofern keine Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit erfolgt.
6.3 Kündigungen sind in Textform möglich (z. B. E-Mail).



7. Beiträge, Zahlungsweise, Verzug
7.1 Der Mitgliedsbeitrag wird wöchentlich im Voraus per SEPA-Lastschrift erhoben. Voraussetzung ist ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat.
7.2 Die Beitragspflicht besteht unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Leistungen (z. B. Urlaub), soweit nicht eine Stundung/Ruhezeit nach Ziffer 12 vereinbart wurde.
7.3 Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder vom Mitglied zurückgegeben, kann die Fit and Fight 38 UG die hierdurch entstehenden Kosten pauschal mit 14,00 EUR berechnen.
7.4 Gerät das Mitglied mit Beiträgen in Verzug, ist die Fit and Fight 38 UG berechtigt, nach Mahnung und angemessener Fristsetzung den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
7.5 Im Fall der außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann die Fit and Fight 38 UG Schadenersatz verlangen. Dieser umfasst die bis zum regulären Vertragsende fälligen Beiträge.


8. Onlinekonto, App und Mitgliedsausweis (verpflichtend)
8.1 Mit Vertragsbeginn erhält das Mitglied Zugang zu einem Onlinekonto sowie zur von uns bereitgestellten Fit and Fight 38 App.
8.2 Die App ist verpflichtend und dient als digitaler Mitgliedsausweis sowie als alleiniger Zugang zur Kursbuchung.
8.3 Kursbuchungen und Stornierungen können ausschließlich über die App durchgeführt werden. Andere Buchungswege (z. B. telefonisch, per E-Mail, Messenger oder mündlich) sind ausgeschlossen, sofern nicht im Einzelfall aus wichtigen Gründen durch Fit and Fight 38 UG schriftlich etwas anderes bestätigt wird.
8.4 Zur korrekten Identifizierung des Trainierenden ist ein Profilfoto (Gesicht) im Online-Profil verpflichtend. Ohne gültiges Profilfoto kann die Fit and Fight 38 UG die Teilnahme am Training aus Sicherheits- und Organisationsgründen verweigern.
8.5 Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.



9. Kursbuchung und Verbindlichkeit
9.1 Buchungspflicht: Teilnahme an Trainingseinheiten ist ausschließlich nach vorheriger Buchung über die App zulässig.
Buchung Kursbeginn regelt die Hausordnung in der jeweils gültigen Fassung.

In einzelnen Tarifen kann eine frühere Buchung (z. B. Wochen-/Vorausplanung) möglich sein
Abmeldung/Storno regelt die Hausordnung in der jeweils gültigen Fassung.
9.2 Teilnahmevoraussetzung: Nicht angemeldete Personen haben keinen Anspruch auf Kursteilnahme und können ausgeschlossen werden.
9.3 Verfall nicht wahrgenommener Einheiten: Wird eine gebuchte Trainingseinheit nicht wahrgenommen und nicht fristgerecht storniert, gilt diese als verfallen.
keine Nachholung
keine Gutschrift
keine Rückerstattung
Dies gilt tarifunabhängig.
9.4 Sanktionen bei wiederholtem Nichterscheinen: Erscheint ein Mitglied mehr als viermal innerhalb von 30 Tagen ohne fristgerechte Abmeldung nicht zu gebuchten Trainingseinheiten, ist die Fit and Fight 38 UG berechtigt:
eine Buchungssperre von 7 Kalendertagen zu verhängen
während der Sperre besteht kein Anspruch auf Training
Beiträge werden nicht erstattet
herausnahme aus regelmäßigen Buchungen



10. Kursabsagen durch Fit and Fight 38 UG
10.1 Kurse können bei weniger als fünf (5) angemeldeten Teilnehmenden abgesagt werden.
10.2 Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz besteht nicht.
10.3 Die Absage erfolgt ausschließlich per E-Mail. Maßgeblich ist die im Onlinekonto hinterlegte E-Mail-Adresse. Diese ist vom Mitglied aktuell zu halten und regelmäßig abzurufen.



11. Vertragsänderungen und Online-Selbstverwaltung
11.1 Das Mitglied ist für die Pflege und Aktualität seiner Vertrags- und Kontaktdaten im Onlinekonto selbst verantwortlich, insbesondere:
Bankverbindung
Anschrift
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
Notfallkontakte
11.2 Änderungen sind unverzüglich vorzunehmen. Nachteile oder Kosten aufgrund veralteter Daten gehen zu Lasten des Mitglieds.



12. Stundung / Ruhezeit
12.1 Eine Stundung ist möglich bei: Krankheit, Schwangerschaft, berufsbedingter Ortsabwesenheit.
12.2 Voraussetzungen: geeigneter Nachweis in Textform, mindestens ein voller Kalendermonat, Antrag spätestens 14 Tage vor Beginn.
12.3 Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer der Stundung. Rückwirkende Stundungen sind ausgeschlossen.



13. Ferienbetrieb und Schließzeiten
13.1 In den Sommerferien ist die Fit and Fight 38 UG drei (3) Wochen geschlossen.
13.2 In den Winterferien bleibt unsere Einrichtung grundsätzlich geschlossen.
13.3 In den übrigen Ferien sowie an Feiertagen kann das Trainingsangebot reduziert und/oder angepasst werden (z. B. geänderte Kurszeiten, Zusammenlegung von Kursen, geänderte Trainerbesetzung).
13.4 Während reduzierter Angebote oder Schließzeiten besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Beitragsminderung.


14. Kündigung (Zusammenfassung)
14.1 Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit mit 1 Monat Frist.
14.2 Danach jederzeit kündbar mit 1 Monat Frist zum Monatsende.
14.3 Außerordentliche Kündigung (wichtiger Grund), insbesondere:
dauerhafte Sportunfähigkeit (ärztlicher Nachweis)
dauerhafter Wohnortwechsel > 30 km, sofern kein Standort zumutbar erreichbar ist
14.4 Kündigungen in Textform (z. B. E-Mail). Bestätigung erfolgt per E-Mail.



15. Hausordnung
15.1 Die Hausordnung ist verbindlicher Bestandteil dieser AGB und hängt in den Trainingsräumen aus.
15.2 Den Weisungen der Trainer ist Folge zu leisten. Bei groben oder wiederholten Verstößen kann ein Hausverbot ausgesprochen und der Vertrag außerordentlich gekündigt werden.
15.3 Die Fit and Fight 38 UG ist berechtigt, die Hausordnung anzupassen, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist, insbesondere zur Aufrechterhaltung eines geordneten Trainingsbetriebs, zur Sicherstellung von Hygiene, Sicherheit und Ordnung sowie zur Wahrung berechtigter Interessen der Mitglieder und der Fit and Fight 38 UG. Änderungen werden durch Aushang in den Trainingsräumen und/oder Mitteilung in Textform (z. B. per E-Mail/App-Hinweis) bekannt gegeben und gelten ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe.



16. Haftung
16.1 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
16.2 Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die Fit and Fight 38 UG nach den gesetzlichen Vorschriften.
16.3 Für sonstige Schäden haftet die Fit and Fight 38 UG unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
16.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
16.5 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
16.6 Keine Haftung für persönliche Gegenstände (insb. Kleidung, Wertsachen).



17. Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung unter: https://fitandfight38.de/datenschutz/



18. Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt deutsches Recht.
18.2 Ist das Mitglied Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, ist Gerichtsstand – soweit zulässig – der Sitz der Fit and Fight 38 UG. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
18.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Fit and Fight 38 UG
Patrick Krüger & Thorsten Windusch

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