Allgemeine Geschäftsbedingungen – Fit and Fight 38
Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind stets die aktuellen.
Für ältere Verträge gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Es ist technisch nicht machbar, sämtliche AGB hier zu hinterlegen.
1. Mitgliederverwaltung: Die Fit and Fight 38 UG-Mitglieder werden von unserem Büro in Sickte verwaltet. Kündigungen, Stundungen, Änderungen usw. müssen an die Mitgliederverwaltung adressiert werden.
Die Adresse lautet: Fit and Fight 38 UG, Am Erzberg 5, 38173 Sickte. Alternativ können die Unterlagen auch per E-Mail als Anhang mit Unterschrift an service@fitandfight38.de gesendet werden.
2. Mitgliedschaftsbeginn: Das Mitglied ist zur Nutzung aller vereinbarten Angebote der Fit and Fight 38 UG ab Mitgliedschafts- oder Vorabnutzungsbeginn berechtigt. Mitgliedschaftsbeginn ist der 1. Tag eines Monats. Die Laufzeit des Vertrages der Basis Mitgliedschaft kann zu Zeiträumen von 12 und 24 Monaten abgeschlossen werden.
Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich die Laufzeit auf unbestimmte Zeit. Bitte beachten Sie für die Kündigung von Verträgen mit unbestimmter Laufzeit die Regelungen des Punkt 8. Darüber hinaus kann eine Basis Plus- oder Premium Mitgliedschaft abgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich um eine Basis Mitgliedschaft, die einen zusätzlichen Leistungsumfang beinhaltet.
Diese Erweiterungen haben eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängern sich nicht automatisch. Sie müssen daher nicht gekündigt werden und können nach Beendigung zu den dann aktuellen Bedingungen neu abgeschlossen werden. Sollte die Plus- und Premium Mitgliedschaft nach 12 Monaten ablaufen, besteht die Basis Mitgliedschaft fort, soweit diese nicht fristgerecht gekündigt worden ist.
3. Monatliche Zahlung: Der Monatsbeitrag ist jeweils im Voraus bis Ende des Vormonats eines jeden Kalendermonats per Lastschrifteinzug oder Überweisung zu entrichten. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder widerrufen, ist diese zuzüglich der durch die Rückbuchung entstandenen, zusätzlichen Kosten in Höhe von 14 EUR zu entrichten.
Gerät das Mitglied mit mehr als 3 Monatsbeiträgen in Verzug, so wird der gesamte Restbetrag aus der vereinbarten Laufzeit, zuzüglich entstandener Kosten für Mahnungen und Rückbuchungen, sofort fällig. Der vereinbarte Beitrag ist unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme des Angebots der Fit and Fight 38 UG Braunschweig zu entrichten.
Wurde eine Vorabnutzung vor Beginn der Vertragslaufzeit vereinbart, ist für diese ein anteiliger Mitgliedsbeitrag mit der
ersten Beitragszahlung fällig.
4. Mitgliedsausweis: Zum Beginn der Mitgliedschaft wird ein Onlinekonto für den Vertragsinhaber oder Nutzer eröffnet. Die Zugangsdaten werden entsprechend automatisch per E-Mail mitgeteilt. Zeitgleich erhält das Mitglied einen Link für unsere App. Diese dient als Mitgliedsausweis.
Das Mitglied bzw. bei Minderjährigen Nutzern der Vertragsinhaber verpflichtet sich, die Trainingseinheiten eigenständig zu buchen. Vor Trainingsbeginn überprüft der Trainer der Fit and Fight die Anwesenheit. Ein Training ist nur für gebuchte Mitglieder möglich. Es muss ein Foto (Gesicht) des Nutzers dem Profil hinzugefügt werden.
5. Investitionen: Zusätzlich zur Mitgliedschaft kann das volljährige Mitglied einen Hallenschlüssel für die Nutzung der Halle außerhalb der Trainingszeiten bekommen. Die einmaligen und monatlichen Kosten gehen aus dem Antrag hervor und werden mit Beginn der Mitgliedschaft erhoben.
6. Stundung: Kann das Mitglied aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft oder berufsbedingter Ortsabwesenheit (mehr als 50 Kilometer vom im Vertrag angegebenen Wohnsitz) die vertraglich vereinbarten Leistungen weitestgehend nicht in Anspruch nehmen und erbringt einen schriftlichen Nachweis über die Dauer der Verhinderung (mindestens ein voller Kalendermonat, z.B. mittels ärztlichem Attest oder Arbeitgeberbescheinigung), so können volle Mitgliedschaftsmonate gestundet werden.
Der Antrag auf Stundung ist spätestens 14 Tage vor Beginn der gewünschten Ruhezeit per E-Mail einzureichen. Weiterhin hat das Mitglied das Recht, die Beiträge einmal pro Jahr für jeweils einen vollen Monat ohne Angabe von Gründen zu stunden. In sämtlichen Fällen verlängert sich die Mitgliedschaft um die Dauer der Stundungszeit. Das außerordentliche Kündigungsrecht des Mitglieds bleibt hiervon unberührt. Eine rückwirkende Stundung ist ausgeschlossen.
Die Stundung muss spätestens eine Woche vor Beginn der Ruhezeit beantragt werden. Das Mitglied hat auch das Recht, die Beiträge für volle 2 Monate ohne Grund zu stunden. In diesen Fällen verlängert sich die Mitgliedschaft um die Dauer der Ruhezeit. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Rückwirkende Stundungen sind nicht möglich.
7. Änderungen: Änderungen der Anschrift, Telefonnummer und Bankverbindung können online im Benutzerprofil geändert werden. Andernfalls sind die Änderungen der Fit and Fight 38-Mitgliederverwaltung (Am Erzberg 5, 38173 Sickte) oder an service@fitandfight38.de mitzuteilen. Bei Versäumnis sind zusätzlich entstehende Kosten vom Mitglied zu tragen.
Mitgliedschaftsänderungen sind immer mit einer erneuten Laufzeit verbunden. Die Verlegung der Räumlichkeiten der Fit and Fight 38 UG Braunschweig innerhalb des zumutbaren Grenzen im Stadtgebiet berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung.
Die Fit and Fight 38 ist berechtigt, einen Nachweis (Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsvertrag, etc.) über die rechtmäßig erworbene ermäßigte Mitgliedschaft zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung erbracht, kann der Vertrag zu den regulären Konditionen weitergeführt werden. Die Erhöhung tritt erstmals zum ersten Tag des Folgemonats nach der Aufforderung zum Nachweis in Kraft.
8. Kündigung: Die Basis Mitgliedschaft ist zum Ende der Erstlaufzeit bzw. zum Ende der Vertragsverlängerung für beide Seiten schriftlich mit einer Frist von 6 Wochen ordentlich kündbar. Wird die Mitgliedschaft nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sie sich stillschweigend zu den gleichen Konditionen um jeweils einen Monat.
Abweichend von unseren anderen Mitgliedschaften beträgt die Kündigungsfrist bei unserem flexiblen Vertrag mit monatlicher Laufzeit sieben Tage zum Monatsende. Alle anderen Vertragsbedingungen bleiben unverändert.
Bei dauerhafter Sportunfähigkeit ist die Mitgliedschaft fristlos kündbar, sofern ein amtsärztliches Attest vorgelegt wird. Monatlich kündbare Mitgliedschaften können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigungen ist auch per E-Mail möglich.
Hier muss jedoch die Kündigung mit Unterschrift eingescannt als Anhang gesendet werden. Bei dauerhafter Sportunfähigkeit ist die Mitgliedschaft fristlos zum Ende des nächsten Monats kündbar, sofern ein amtsärztliches Attest vorgelegt wird. Die Kosten hierfür trägt das Mitglied.
Bei einem Ortswechsel ist die Mitgliedschaft mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar, sobald eine Meldebescheinigung über den neuen Wohnort vorgelegt wird und sich in der neuen Stadt/Gemeinde keine Fit and Fight 38 UG im Umkreis von 30 km befindet. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Eine Bestätigung der Kündigung wird ausschließlich per E-Mail erstellt.
9. Übertragung: Die Rechte aus dieser Mitgliedschaft sind nicht übertragbar. Das Mitglied darf sich in den von der Fit and Fight 38 UG Braunschweig genutzten Räumlichkeiten aufhalten, solange ein von der Fit and Fight 38 beauftragter Trainer anwesend ist. Die Öffnungszeiten richten sich nach den von der Fit and Fight 38 genutzten Räumlichkeiten. Die von der Fit and Fight 38 beauftragten Trainer sind berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs und der Ordnung und Sicherheit nötig ist, Weisungen zu erteilen. Den Weisungen ist Folge zu leisten.
10. Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen/Schadensersatz: Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen, mitgebrachter Kleidung oder Geld sowie anderen Eigentums des Mitglieds besteht nicht.
Die gesetzliche Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht eine zugesicherte Eigenschaft oder einen vergleichbaren Vertrauenstatbestand, einen Schaden, der durch eine zumutbare Haftpflichtversicherung abgedeckt werden kann, oder ein Verhalten mit typischen Gefahren für Leben und Gesundheit betrifft.
Eine Haftung für Schäden, die das Mitglied Dritten zufügt, ist ausgeschlossen. Wenn es für die Fit and Fight 38 aus Gründen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen (z.B. höhere Gewalt, Kündigung der Räumlichkeiten), unmöglich wird, vereinbarte Leistungen zu erbringen, hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Die Trainingszeiten von Fit and Fight 38 können je nach Räumlichkeit variieren oder krankheitsbedingt ausfallen. In diesen Fällen hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz.
11. Sonderkündigungsrecht: Innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsabschluss besteht ein Sonderkündigungsrecht. Wird von diesem Recht Gebrauch gemacht, endet die Mitgliedschaft bereits zum Ende des ersten vollen Mitgliedschaftsmonats.
Der erste Monatsbeitrag und die einmaligen Investitionen werden nicht zurückerstattet.
Mitgliedschaft Definition und Zusätze:
Grundlage Basis Mitgliedschaft:
12. Basis Mitgliedschaft: Die Basis Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme am Kursprogramm der Fit and Fight 38 UG. Verlängerungen und Kündigungen richten sich nach Punkt 2. und 8. der AGB.
Zusätzliche Regelungen / Vertragsumfang bei Abschluss der
13. Basis Plus Mitgliedschaft: Das Mitglied erhält Zugriff auf die App „Ernährungsprotokoll“. Darüber hinaus wird für das Mitglied ein individueller Trainingsplan persönlich oder online abgestimmt.
Das Mitglied hat Zugriff auf alle Übungen und Trainingspläne in der Fit and Fight App. Zusätzlich enthält die Basis Plus Mitgliedschaft Rabatte auf das Personal Training.
Zusätzliche Regelungen / Vertragsumfang bei Abschluss der
14. Premium Mitgliedschaft: Das Mitglied hat alle Vorteile der Basis Plus Mitgliedschaft. Zusätzlich erhält das Mitglied auch außerhalb der Trainingszeiten Zugang zu den Räumlichkeiten der Fit and Fight 38 UG.
Es ist berechtigt, die Räumlichkeiten und Geräte zu sportlichen Zwecken zu nutzen. Sollte der Vertragspartner das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Zutritt zu den Räumlichkeiten außerhalb der Trainingszeiten nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer von diesen berechtigten Person gestattet.
Um Zugang zu den Räumlichkeiten der Fit and Fight 38 UG außerhalb der Trainingszeiten zu erhalten, wird dem Mitglied ein Schlüssel zur Verfügung gestellt. Ein Verlust oder eine Beschädigung des Schlüssels sind unverzüglich anzuzeigen. Die Nutzung der Dusche ist nicht im Leistungsumfang inbegriffen.
15. Sauberkeit: Das Mitglied verpflichtet sich, die Räumlichkeiten der Fit and Fight 38 UG bei Nutzung außerhalb der Trainingszeiten sauber zu hinterlassen. Wenn sich das Vertragspartner nicht an diese Vereinbarung hält, kann die Fit and Fight 38 UG den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Das Eigentum der Fit and Fight 38 UG ist in diesen Fällen unverzüglich zurückzugeben.
16. Schäden/Haftung außerhalb der Trainingszeiten: Schäden, die außerhalb der Trainingszeiten entstanden sind und auf unsachgemäße Nutzung des registrierten Schlüsselbesitzers zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des registrierten Schlüsselbesitzers. Die Nutzung der Halle erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Fit and Fight 38 übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die durch die Nutzung der Halle und ihrer Geräte außerhalb der Trainingszeiten entstanden sind.
17. Heizungsanlage: Es ist dem Mitglied untersagt, ohne vorheriges Einverständnis der Fit and Fight 38 UG, die Heizungsanlage zu nutzen bzw. zu steuern.
18. Schlussbestimmungen: Die Fit and Fight 38 erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich Fotos, die beim Training gemacht werden) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung dieser Vereinbarung dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.
19. Datenschutz: Eine aktuelle Version unserer Datenschutzinformationen finden Sie hier: https://fitandfight38.de/datenschutz/
20. Hausordnung: Die Hausordnung ist bindend. Sie ist in der Trainingshalle ausgehängt.
Sonstiges:
– Ich trainiere freiwillig! Mir ist bewusst, dass es sich um einen Kontaktsport handelt und ich niemanden für aus dem Training resultierende Verletzungen haftbar machen kann.
– Ich versichere weiterhin, dass ich frei von Vorstrafen bin und alle erlernten Techniken nur im Notfall anwenden werde.
– Ich gebe mein erlerntes Wissen keinesfalls an nichtberechtigte Personen weiter!
– Ich bringe zum Training meine persönliche Schutzausrüstung mit.
Fit and Fight 38 UG (Inh. Patrick Krüger und Thorsten Windusch)
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